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   BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84   

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https://dejure.org/1984,2994
BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,2994)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1984 - VIII ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,2994)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,2994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 666
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84
    Freilich dürfen unklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO erläutert oder ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81, VersR 1982, 802, 803).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84
    Freilich dürfen unklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO erläutert oder ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81, VersR 1982, 802, 803).
  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 42/77

    Fristbeginn - Rechtsmittelbegründungsfrist - Promptfrist - Wiedervorlagefrist -

    Auszug aus BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84
    Sein Verschulden kann schon deshalb nicht verneint werden, weil er keine Anweisung gegeben hat, das Ende der Begründungsfrist - nämlich 17. Oktober 1983 - im Terminkalender festzuhalten (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Februar 1978 - IV ZB 42/77, VersR 1978, 537), und hierauf die Versäumung der Frist beruhen kann.
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Ein solches Nachbringen notwendiger Tatsachen ist durch die Befugnis zur Ergänzung und Erläuterung des geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes nicht mehr gedeckt (vgl. BGH, Beschl. v. 9.5.1984 - VIII ZB 7/84, VersR 1984, 666).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 158/87

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, die mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem angerufenen Gericht beginnt, alsbald "bei" oder alsbald "nach" der Einreichung (Absendung) der Rechtsmittelschrift im Fristenkalender vermerkt werden; wenn später eine gerichtliche Mitteilung des genauen Eingangsdatums eingeht, ist ein solcher Vermerk zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 152/84 - VersR 1985, 502 m.w.N.; siehe insbesondere auch BGH Beschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 - VersR 1984, 666, 667).
  • BGH, 04.02.1987 - IVb ZB 163/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Das Oberlandesgericht hat zutreffend dargelegt, daß ein Rechtsanwalt seinen Organisationspflichten nicht genügt, wenn er in den Fristenkalender seiner Kanzlei nur Wiedervorlagetermine und insbesondere nicht auch das Ende von Berufungsbegründungsfristen eintragen läßt (vgl. BGH VersR 1978, 537; 1984, 666).

    Dadurch sind nämlich erstmals wesentliche Punkte aufgegriffen worden, die für die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten seiner Prozeßbevollmächtigten maßgeblich sind (vgl. BGH VersR 1984, 666, 667).

  • BAG, 16.11.1992 - 3 AZR 393/92

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Anwaltsverschulden

    Nur wenn zusätzlich die gesetzlichen Endfristen notiert und überwacht werden, kann sichergestellt werden, daß vorangegangene Fehler noch behoben werden können (im Ergebnis ebenso BGH Beschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 - VersR 1984, 666; BGH Beschluß vom 15. Februar 1978 - IV ZB 65/77 - VersR 1978, 537).
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZB 47/86

    Urteilszustellung - Wirksamkeit - Verkündungsvermerk - Monatsfrist -

    Etwas anderes würde gelten, wenn der ursprüngliche Vortrag nur erläutert oder ergänzt worden wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84, VersR 1984, 666).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

    Ist der Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - darauf gerichtet, die Fristversäumung mit einem dem Büropersonal unterlaufenen Fehler zu erklären, so handelt es sich bei Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrages, die nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - VI ZR 40/80 = VersR 1981, 853 , vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, vom 26. November 1984 - II ZB 4 + 5/84 = VersR 1985, 168 und vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Vorbringen der sofortigen Beschwerde für die Beurteilung des Wiedereinsetzungsgesuchs noch berücksichtigt werden könnte, obwohl es über den Rahmen bloßer Erläuterungen und Ergänzungen des innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist bei dem Oberlandesgericht geltend gemachten Sachvortrags ersichtlich hinausgeht (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84; BGH Beschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78 = VersR 1978, 942; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 = VersR 1982, 802, 803; Beschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, 667).
  • BGH, 26.11.1984 - II ZB 4/84

    Fristversäumnis wegen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Fehlender

    Mit ihm wird ein für die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts wesentlicher Punkt, nämlich seine Anweisung, die Sache als Feriensache einzutragen, erstmals aufgegriffen und nicht der im Wiedereinsetzungsantrag genannte Entschuldigungsgrund nur erläutert oder ergänzt (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BGH, Beschl. v. 9.5.1984 - VIII ZB 7/84, VersR 1984, 666, 667).
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZB 22/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Auch die sofortige Beschwerde enthält dazu keinen schlüssigen Vortrag, so daß offenbleiben kann, ob verfahrensrechtlich (§§ 234, 236 ZPO) seine Berücksichtigung überhaupt möglich wäre (vgl. den Senatsbeschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84, VersR 1984, 666).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZB 6/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 10.05.1989 - VIII ZB 1/89

    Pflicht zur Darlegung und Glaubhaftmachung aller für die Aufklärung der Umstände

  • BGH, 26.11.1984 - II ZB 5/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZB 5/90
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZB 24/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 114/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 25.02.1992 - VI ZB 1/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 40/86

    Vereinbarung einer nachehelichen Unterhaltsrente durch Prozessvergleich - Antrag

  • OLG Stuttgart, 14.02.1986 - 1 U 158/85
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